Geldauflagen & Bußgelder
Die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern ist für uns ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Angebote sowie zur Förderung unseres Kinderhaues Blauer Elefant.
Als Strafrichter*in und Staatsanwalt*innen können Sie durch Ihre Zuweisung dazu beitragen, benachteiligten Schweriner Kindern, Chancen auf eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Die eingehenden Gelder kommen dort zum Einsatz, wo sie am dringendsten benötigt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch setzen wir das zugewiesene Geld aber auch zweckgebunden für ein bestimmtes Projekt ein.
Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder können auf unser Vereinskonto gezahlt werden:
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Schwerin e. V.
IBAN: DE57 1405 2000 0306 5047 82
BIC: NOLADE21LWL
Wir bedanken uns bei den Amtsgerichten Schwerin und Ludwigslust sowie der Staatsanwaltschaft Schwerin, dass sie uns und unsere Arbeit bei der Verhängung von Bußgeldern und Geldauflagen regelmäßig bedenken.